this post was submitted on 08 Feb 2022
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Baden-Württemberg

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Die Landesregierung geht mit der angepassten Corona-Verordnung vorsichtige Öffnungsschritte. So entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden.

Die Landesregierung geht in der andauernden Corona-Pandemie mit einer Anpassung der aktuellen Corona-Verordnung einen vorsichtigen Öffnungsschritt. So werden drei maßgebliche Änderungen mit dem Beschluss des Ministerrats vom 8. Februar 2022 vorgenommen. Die Änderungen treten am 9. Februar 2022 in Kraft... (weiter)

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